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DSGVO-Bußgeldrechner

TOOL 04

DSGVO-Bußgeldrechner

Passen Sie die Regler an, um Ihr mögliches DSGVO-Risiko in Echtzeit zu sehen — verglichen mit echten Bußgeldern europäischer Datenschutzbehörden.

10 Mio. €

Gesamter weltweiter Umsatz des vorangegangenen Geschäftsjahres.

6 / 10

Auswirkung auf betroffene Personen — 1 (minimal) bis 10 (schwer).

1.000 – 10.000

Wie viele Personen von der Datenpanne betroffen waren.

Besondere Datenkategorien?

Gesundheits-, biometrische, genetische, religiöse oder andere Daten nach Artikel 9.

Ihr geschätztes DSGVO-Risiko

5 Mio. €

Spanne 2,3 Mio. € – 8 Mio. €

Article 83(4) · Verstoß der Standardstufe
Gesetzliches Maximum
10.000.000 €
Realer Vergleich
Vergleichbar mit dem Bußgeld von 5 Mio. € gegen Spotify
IMY (Sweden), 2023 — 58M SEK

Die DSGVO begrenzt Bußgelder auf 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Diese Zahl ist eine unverbindliche Schätzung auf Basis der obigen Angaben — sie ist keine Rechtsberatung und sagt kein tatsächliches Bußgeld voraus.

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Aktuelle DSGVO-Bußgelder, erklärt

Die höchsten Bußgelder — Meta mit 1,2 Mrd. € für Datenübermittlungen, Instagram mit 405 Mio. € und TikTok mit 345 Mio. € — zeigen, dass Behörden bei systemischem Versagen die volle Obergrenze von 4 % des Umsatzes ausschöpfen. Die meisten Bußgelder liegen jedoch deutlich unter dem Maximum.

Was Höchstbußgelder auslöst

Verstöße gegen die Grundsätze der Verarbeitung, das Missachten von Betroffenenrechten, unzulässige internationale Übermittlungen und der falsche Umgang mit besonderen Datenkategorien fallen unter die höhere Stufe des Artikels 83(5) — und wiegen schwer für den Endbetrag.

So senken Sie Ihr Risiko

Nachweisbare Rechenschaft senkt Bußgelder: ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, ein erprobter Notfallplan, Mitarbeiterschulungen und eine Meldung von Datenpannen innerhalb von 72 Stunden sind mildernde Faktoren nach Artikel 83(2).

Häufige Fragen

Wie hoch könnte mein DSGVO-Bußgeld ausfallen?
DSGVO-Bußgelder sind bei den schwersten Verstößen auf 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes begrenzt (je nachdem, was höher ist), bei leichteren auf 10 Millionen Euro oder 2 %. Der tatsächliche Betrag hängt von der Schwere, der Zahl der Betroffenen, der Art der Daten und davon ab, ob der Verstoß fahrlässig oder vorsätzlich war.
Was ist der Unterschied zwischen Artikel 83(4) und 83(5)?
Artikel 83(4) betrifft Verstöße der unteren Stufe wie Verzeichnisse und die Sicherheit der Verarbeitung, begrenzt auf 10 Mio. € oder 2 % des Umsatzes. Artikel 83(5) betrifft Verstöße der höheren Stufe gegen Grundsätze, Betroffenenrechte und internationale Übermittlungen, begrenzt auf 20 Mio. € oder 4 %.
Erhöhen besondere Datenkategorien das Bußgeld?
Ja. Besondere Datenkategorien wie Gesundheits-, biometrische, genetische und religiöse Daten (Artikel 9) gelten als höhere Stufe und sind ein erschwerender Faktor, der das geschätzte Risiko in Richtung der oberen Obergrenze verschiebt.

Haftungsausschluss: Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung nur zu Informationszwecken. Er ist keine Rechtsberatung und sagt kein tatsächliches Bußgeld voraus. Bußgelder werden von der zuständigen Aufsichtsbehörde im Einzelfall nach Artikel 83 DSGVO festgelegt. Vergleichbare Bußgelder sind endgültige Beträge aus veröffentlichten Entscheidungen der Datenschutzbehörden.